THG-Quote

Ein Netz, das verbindet!

IN WENIGEN MINUTEN ZUR THG-PRÄMIE

Fahrzeugschein bereithalten, online registrieren und die weitere Abwicklung elequo überlassen.

JETZT REGISTRIEREN
Wer ist berechtigt?

Eine Quote. Drei Möglichkeiten.

Die THG-Quote richtet sich nicht nur an private E-Auto-Halter. Auch Unternehmen mit vollelektrischen Flotten und Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte können profitieren.

Privatpersonen

Als Halter eines rein batterieelektrischen Straßenfahrzeugs kannst Du die eingesparten CO₂-Emissionen übertragen und dafür eine finanzielle Vergütung erhalten.

  • Du bist in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eingetragen.
  • Auch bei Leasingfahrzeugen kann der eingetragene Leasingnehmer berechtigt sein.
  • Pro Fahrzeug und Kalenderjahr ist nur eine Anrechnung möglich.

Flottenkunden

Unternehmen können mehrere vollelektrische Fahrzeuge gebündelt registrieren und ein individuelles Angebot für ihre Flotte erhalten.

  • Mehrere Fahrzeuge können gemeinsam erfasst werden.
  • Die Einreichung kann gestaffelt über das Jahr erfolgen.
  • Eine Aufteilung auf mehrere Unternehmensgruppen ist möglich.

Ladestromkunden

Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte können eine Vergütung für die in den Verkehr gebrachte Strommenge erhalten.

  • Der Ladepunkt muss für Dritte zugänglich sein.
  • Der Ladepunkt muss bei der Bundesnetzagentur angezeigt sein.
  • Bereits geladene Teilmengen können unterjährig gemeldet werden.

In drei Schritten zur THG-Prämie

  1. Online registrieren: Gib Deine Fahrzeug- oder Ladepunktdaten über die digitale Klickstrecke ein.
  2. Unterlagen übermitteln: Lade bei Fahrzeugen ein gut lesbares Bild der Vorderseite des aktuellen Fahrzeugscheins hoch.
  3. Prämie erhalten: elequo prüft Deine Angaben, begleitet die Zertifizierung und zahlt nach erfolgreicher Bestätigung die vereinbarte Prämie aus.

Du brauchst nur wenig vorzubereiten

Für ein E-Fahrzeug benötigst Du die Vorderseite der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I und Deine Bankverbindung. Alles Weitere wird Dir während der Registrierung erklärt.

DEINE CO₂-EINSPARUNG IST BARES GELD WERT

Nutze jetzt den finanziellen Vorteil Deiner Elektromobilität.

THG-QUOTE JETZT BEANTRAGEN

Häufige Fragen zur THG-Quote

Welche Fahrzeuge sind quotenberechtigt?

Berechtigt sind rein batterieelektrische Straßenfahrzeuge mit Zulassungsbescheinigung Teil I. Plug-in-Hybride sind nicht quotenberechtigt.

Was brauche ich für die Registrierung?

Für ein E-Fahrzeug benötigst Du ein gut lesbares Bild der Vorderseite des aktuellen Fahrzeugscheins sowie Deine Bankverbindung. Die Registrierung selbst dauert nur wenige Minuten.

Kann ich die Quote für ein Leasing- oder Gebrauchtfahrzeug beantragen?

Entscheidend ist, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist. Bei einem Gebrauchtfahrzeug ist eine Beantragung möglich, sofern die Quote für das Fahrzeug im laufenden Kalenderjahr noch nicht eingereicht wurde.

Wann wird die THG-Prämie ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Bestätigung durch das Umweltbundesamt. Die Bearbeitung beim UBA kann mehrere Monate dauern. Über den weiteren Verlauf wirst Du informiert.

Was gilt für öffentliche Ladepunkte?

Der Ladepunkt muss öffentlich zugänglich und bei der Bundesnetzagentur angezeigt sein. Für Ladestromkunden wird ein individuelles Angebot erstellt. Bereits geladene Teilmengen können auch unterjährig gemeldet werden.

Wieso arbeiten wir mit elequo zusammen?

Mit elequo haben wir einen erfahrenen Partner für die vollständige Abwicklung der THG-Quote an unserer Seite. Die OLF Deutschland GmbH (elequo) ist ein Joint Venture der Shell Deutschland GmbH, der AVIA AG und der BayWa AG. elequo übernimmt unter anderem:

  • die Prüfung und Validierung der Registrierungen,
  • das Pooling der eingereichten Strommengen,
  • die Vorbereitung und Begleitung der Zertifizierung durch das Umweltbundesamt,
  • die Vermarktung der zertifizierten THG-Quoten sowie
  • die Auszahlung der vereinbarten Prämie nach erfolgreicher Zertifizierung.

Hinweis: Die THG-Prämie setzt eine erfolgreiche Prüfung und Zertifizierung voraus. Pro Fahrzeug und Kalenderjahr ist nur eine Anrechnung möglich. Anträge sollten frühzeitig gestellt werden. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Voraussetzungen, die Bedingungen des konkreten elequo-Angebots und die Informationen des Umweltbundesamtes.